Die Entschädigung ist begrenzt durch die Versicherungssumme von CHF 20'000.-. Versichert sind unfallmässig entstandene und von der versicherten Person schuldhaft verursachte Schäden (Tod, Wertverminderung und Tierarztkosten).
Zusätzlich versichert ist ein nachgewiesener, kommerzieller Ertragsausfall des Pferdeeigentümers bei vorübergehender Gebrauchsunfähigkeit bis zu der maximalen Tagesentschädigung von CHF 30.-.
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